Papiergestützte Beschaffungsprozesse und dezentrale Ressourcenverwaltung sind für den Einkauf der öffentlichen Hand intransparent, kaum zu steuern und unwirtschaftlich. Auf Grund mangelnder elektronisch verarbeitbarer Daten sind dem Einkauf vor- und nachgelagerte Themenbereiche wie Ausschreibung | Vergabe und Abrechnung nicht miteinander „verknüpfbar“. Aspekte der Qualität (wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Umwelschutz, soziale Gerechtigkeit, etc.), oder Regionalität (Einbindung des örtlichen Handels, oder Handwerks) können in eine mögliche Einkaufsstrategie nicht integriert werden. Die analoge Beschaffung ist nicht barrierefrei; sie ist nicht Vergabe- und DSGVO konform.
Weitere Infos hierzu unter deutschlandkanndigital.de