ZUGFeRD und Gutschriftverfahren in der Praxis

Landratsamt Tuttlingen steigert Effizienz und gewinnt 80 Prozent an Zeit

Die papiergestützte Beschaffung ist ein Auslaufmodell in deutschen Kommunen. Ab 2018 soll laut der EU-Richtlinie 2014/55/EU die Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge nur noch elektronisch erfolgen. Dementsprechend empfängt der Landkreis Tuttlingen bereits seit Oktober 2015 e-Rechnungen im ZUGFeRD-Standard und rechnet zunehmend elektronisch per Gutschriftverfahren ab. Möglich ist dies durch die seit 2005 eingeführte e-Procurement-Lösung des externen Dienstleisters TEK-SERVICE AG.

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