Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
Mainz 2020: Seit 18. April 2020 ist die nächste Stufe der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) in Kraft getreten. Ab dann müssen auch Landesbehörden und kommunale Verwaltungen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Erhebungen des Bundesinnenministeriums gehen bei der elektronischen Rechnungsstellung von einem jährlichen Einsparpotenzial von rund zwei bis fünf Milliarden Euro aus. Der Bund für Materialwirtschaft und Einkauf bewertet die Kosten eines Bestellvorgangs mit € 100.