elektronischer Einkauf, e-Abrechnung
Seit dem 27. November 2018 sind die obersten Bundesbehörden verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten. Ein Jahr später trat diese Pflicht auch für alle weiteren Bundesbehörden in Kraft. Am 18. April 2020 war die späteste Frist für die Umsetzung in Ländern und Kommunen. Für die Stadt Reutlingen war klar, nicht nur die Rechnungsstellung durch Lieferanten sollte elektronisch erfolgen, sondern Einkauf und Abrechnung sollten sinnvoll miteinander verknüpft werden.