
Kommunale Einkaufsgemeinschaft
Kommunale Einkaufsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von mehreren Kommunalverwaltungen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Einkauf am Markt mehr Gewicht zu haben und dadurch günstigere Preise zu erzielen. Weitere Ziele können Prozessoptimierung im Einkauf und der Logistik sein.
Seit mit der Jahrtausendwende Computer und Internet zunehmend unseren Alltag prägen, wird auch in öffentlichen Verwaltungen intensiv darüber nachgedacht, wie sich mithilfe der IT effizienter, transparenter und bürgernäher arbeiten lässt. Schon früh rückte auch die elektronische Beschaffung in das Blickfeld der Politik. Die EU-Kommission legte 2006 als Ziel fest, bis 2010 sollten mindestens 50% der öffentlichen Aufträge elektronisch abgewickelt werden.
Die Realität allerdings hinkt diesen Vorstellungen gewaltig hinterher. 2012 ergab eine Befragung öffentlicher Verwaltungen, dass der Anteil vollkommen medienbruchfreier E-Vergabe-Verfahren beim Bund zwar immerhin rund 25% betrug, bei Kommunalverwaltungen aber noch unter 8% lag. Dabei wurden nicht einmal kleinere Verwaltungen befragt, sondern lediglich Landkreise sowie Kommunen über 20.000 Einwohner. Dennoch mag ein Grund für die mangelnde Umsetzung elektronischer Beschaffung darin liegen, dass sich die Kommunen selbst als „zu klein“ dafür einschätzen.
Dagegen gibt es ein probates Mittel: Kommunale Einkaufsgemeinschaften. Da im Grunde alle Kommunen einen ähnlich gelagerten Bedarf, insbesondere im Bereich der C-Artikel haben, liegt es nahe, mithilfe gemeinsam betriebener Plattformen die Prozesskosten zu senken und bei Lieferanten bessere Konditionen zu erzielen.
Solange dabei die einzelne Kommune ihre Beschaffungsautonomie behält und regionale Lieferanten angemessen berücksichtigt werden, sind solche Einkaufsgemeinschaften sowohl verwaltungs- wie auch wettbewerbsrechtlich zulässig – und angesichts der notwendigen Sparanstrengungen der öffentlichen Hand auch sinnvoll.
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