
Elektonische Rechnung
Argument 4: „Wie soll die e-Rechnung mit dem e-Einkauf zusammengehen?“
Spätestens seit April 2020 müssen Kommunalverwaltungen auf den Empfang von eRechnungen vorbereitet sein.
Der Ball liegt nun bei Rathäusern und Landratsämtern.Die damit einhergehenden Herausforderungen sind gewaltig.
Aber auch darüber hinaus stellen sich Fragen, wie
- werden unsere Lieferanten zukünftig überhaupt in der Lage sein, e-Rechnungen in den vorgegebenen Formaten zu erzeugen und zu übermitteln?
- Bedeutet es zukünftig das „Aus“ für Kunden/Lieferantenbeziehungen, wenn nicht elektronisch fakturiert werden kann?
- Birgt die Ausschreibungsanforderung zur e-Rechnung ein Vergabehemmnis, oder wird sie Bieter gar von der Abgabe von Angeboten abhalten?
TEK-Kontor bietet hierzu die passende Lösung.
Ab dem I. Quartal 2020, werden Lieferanten von Kunden der TEK-SERVICE AG im TEK-Kontor elektronische Rechnungen erzeugen und versenden können.
Das ist einfach, unkompliziert und für jeden Einzelhändler, Handwerker, oder Dienstleister machbar.
Internetzugang; mehr braucht es nicht, um sich
- anzumelden / Stammdaten anzulegen
- einzuloggen
- Eingabemasken editieren
- Rechnungsformat Auswahl oder Vorgabe: X- oder ZugFerd 2.0
- an den vorgegebenen Rechnungseingang absenden
Rechnungsrelevante Daten, die durch Bestellungen über das TEK-Einkaufsportal erzeugt wurden, werden hierbei bereits für den betreffenden „Portal-Lieferanten“ im TEK-Kontor hinterlegt.
Der Kreis zwischen e-Einkauf und e-Rechnung (xRechnung) schließt sich damit ganz „automatisch“
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