» Das elektronische Bestellwesen erleichtert unsere Arbeit enorm. «

Horst Wetterich | Personal- und Organisationsamt | Stadt Schweinfurt
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» …Wir konnten uns zu jedem Zeitpunkt auf Ihre Kompetenz und Zuverlässigkeit verlassen… «

Monika Winkler | Zentraleinkauf Stadt Worms
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»Wir haben im digitalisierten Einkauf sehr früh den Schlüssel zur e-Vergabe und Steuerung in Sachen Nachhaltigkeit erkannt.«

Christian Schlesinger | Leitung Vergabestelle Landeshauptstadt Mainz
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» Wir bedanken uns für die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit der vergangenen Jahre. «

Manfred Eggetsberger | Zentrale Dienste | Stadt Friedrichshafen
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» Der e-Einkauf, in Zusammenarbeit mit TEK, hat sich als Wegbereiter für die e-Vergabe und für die interkommunale Zusammenarbeit erwiesen. Darüber hinaus wurde der Weg für die e-Abrechnung geebnet. «

Matthias Haag | Leitung Revision Universitätsstadt Tübingen
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» …die von TEK als Webservice angebotene Dienstleistung überzeugt… «

Peter Heyer | Einkauf | Stadt Reutlingen
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»mit Einführung des elektronischen Einkaufes, ließen sich binnen kürzester Zeit Sortimente passgenau entwickeln und belastbar ausschreiben. Das Ergebnis war überwältigend. «

Heike Neger | FB Steuerung – Interkommunale Zusammenarbeit | Groß Gerau
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»…der größte Vorteil schlug sich jedoch in einem veränderten Bestellverhalten unserer Bestellerinnen und Besteller nieder…«

Martin Brandt | Organisation | Landratsamt Ostalbkreis
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» Nach erfolgreicher Etablierung und Bewährung möchten wir sowohl im Tagesgeschäft als auch bei Ausschreibungen nicht mehr auf die Vorteile des Systems verzichten «

Gabriela Wöhlert | Organisation | Landratsamt Tuttlingen
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»Mit TEK hat sich für Stadt Lörrach die Durchführung von Ausschreibungen um Wochen verkürzt. Vorteile der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, oder Kooperation wurden für uns durch den e- Einkauf real.«

Jörg Lutz | Oberbürgermeister der Stadt Lörrach
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E-Rechnung

Nach dem Umsatzsteuergesetz lässt sich eine elektronische Rechnung wie folgt definieren:
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen wird.

+++ e-Rechnung +++ ZUGFeRD +++ XRechnung +++

Dabei wird unterschieden zwischen

strukturierten Daten (z.B. EDI, XML)

  • unstrukturierten Daten (z.B. Rechnungen im PDF-/TIF-JPEG-/Word-Format oder E-Mail-Text) und
  • hybriden Daten (z.B. ZUGFeRD).

Als Übertragungs-/Empfangswege stehen u. a. E-Mail, DE-Mail, E-Post, Computer-Fax, Fax-Server oder Web-Download zur Verfügung. In Papierform eingegangene und in elektronische Formate umgewandelte Rechnungen fallen nicht unter die Definition der eRechnung nach dem Umsatzsteuergesetz.

Mit Rechnungen in elektronischer Form können papierbasierte Prozesse abgelöst werden.Dies betrifft nicht nur den Versand sondern auch die Weiterleitung im Unternehmen oder die Archivierung. Eine Rechnung, die Sie in elektronischer Form erhalten, muss auch in elektronischer Form archiviert werden. Die Papierablage entfällt und mit ihr Regale voller Aktenordner. Die e-Rechnung (xRechnung) kann direkt an den zuständigen Empfänger digital geschickt werden. Dies beschleunigt die Zustellung und reduziert Prozesslaufzeiten. Der Erhalt von Skonti bzw. die Einhaltung anderer Zahlungsfristen kann sichergestellt werden. Mit Ablösen der Papierrechnung durch Einführung der elektronischen Rechnung können die Kosten in der öffentlichen Verwaltung von 25,- EUR auf 7,- EUR reduziert werden. Ökologischer Vorteil: 2000 Papierrechnungen pro Arbeitstage sind am Ende des Monat ein Baum!

KGSt: Die E-Rechnung einführen und umsetzen, 2. Auflage 2020:

Je nach Quelle wird das jährliche Einsparvolumen in der Verwaltung mit einer Spanne von 2,2 – 5,5 Milliarden EUR beziffert (Vgl. Leitfaden elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung, Seite 38 ff ). Auf die einzelne Rechnung bezogen, ergibt sich unter Berücksichtigung einer Vollkostenbetrachtung eine Einsparung von 15 bis 20 EUR.
Dabei sind die Einspareffekte aufgrund des größeren Volumens bei Ländern und Kommunen gegenüber dem Bund am größten. Auch ökologisch betrachtet bringt eine Digitalisierung des Rechnungseingangs Vorteile; derzeit wird geschätzt, dass die CO2-Minderung pro Jahr rd. 5.850 Tonnen beträgt. Die Bearbeitungszeit einer Rechnung in der Verwaltung soll bei der E-Rechnung von über 16 Minuten auf unter 2 Minuten sinken.

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