
C-Artikel
C-Artikel sind geringwertige Güter, deren Beschaffungskosten höher sind als deren Einstandspreis.
Die Artikel, die ein Unternehmen oder eine Verwaltung für den Betrieb benötigt, werden in der betriebswirtschaftlichen „ABC-Analyse“ nach Wert, Umsatzvolumen und Wichtigkeit in drei Gruppen eingeteilt. Dabei bezeichnet man Rohstoffe, umsatzstarke Handelsartikel sowie strategisch wichtige Artikel als A-Artikel. Waren wie Kopierpapier, Kugelschreiber, Ersatzteile oder Brennstoffe sind zwar für das Funktionieren eines Betriebes unerlässlich, haben jedoch einen so geringen Anteil am Gesamtumsatz, dass sie als C-Artikel klassifiziert werden.
Was den Betriebswirtschaftler an C-Artikeln fasziniert: ihr Anteil am Beschaffungsaufwand ist ungleich höher als der dabei erzielte direkte Nutzen. So kann eine Bestellung von Büromaterial für wenige Euro dieselben Kosten erzeugen wie eine Bestellung von Rohstoffen für 100.000 Euro – insbesondere, wenn die zugrundeliegenden Verwaltungsabläufe noch papiergestützt sind.
Auch die tatsächlichen Beschaffungskosten wie Lagerhaltung oder Abwicklung sind oft intransparent und schwer zu ermitteln. Nachgelagerte Abläufe der Beschaffung wie Rechnungs- und Reklamationsbearbeitung oder die Erstellung von Leistungsbeschreibungen sind aufwendig und kostenintensiv.
Während bei A-Artikeln also der eigentliche Warenwert im Vordergrund steht, muss bei CArtikeln vorrangig auf die Prozesskosten geachtet werden, die wesentlich zum Beschaffungsaufwand beitragen. Hier setzt E-Procurement an.
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