Wussten Sie das...?
...die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten im Rahmen des Internet-Auftrittes einer Behörde grundsätzlich rechtlich zulässig ist ?
(Quelle: Kommune21)
...es in einer Kommune 1000 bis 2000 klar definierte und zumindest in Teilen wiederkehrende Arbeitsabläufe gibt?
(Quelle: Kommune 21)
...die Kommunen in der Bundesrepublik jährlich ca. 52 Milliarden Euro für den Bezug von Waren und Dienstleistungen ausgeben?
...gut 15% davon eingespart werden könnten, wenn die Nachfrage stärker gebündelt würde?
(Quelle: Prof. Birger Pridat/Witten - Herdecke)
...die durchschnittlichen Prozesskosten für die Beschaffung, unabhängig vom Bestellwert des georderten Materials, bei ca. 135 Euro liegen?
(Quelle: BME)
...der durchschnittliche Warenwert pro Bestellung zwischen 95,60Euro und 114,50Euro liegt?
(Quelle: BME)
...bei Einheiten der öffentlichen Verwaltung die Prozesskosten in extremen Fällen um 100 bis 200 % über den günstigsten Werten der Wirtschaft liegen?
(Quelle: BME, Outsourcing 1998)
...kommunale Einkaufsgemeinschaften zulässig sind?
Lesen Sie mehr. (Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Nov 2002)
