Wussten Sie das...?

...die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten im Rahmen des Internet-Auftrittes einer Behörde grundsätzlich rechtlich zulässig ist ?

(Quelle: Kommune21)

...es in einer Kommune 1000 bis 2000 klar definierte und zumindest in Teilen wiederkehrende Arbeitsabläufe gibt?

(Quelle: Kommune 21)

...die Kommunen in der Bundesrepublik jährlich ca. 52 Milliarden Euro für den Bezug von Waren und Dienstleistungen ausgeben?

 

...gut 15% davon eingespart werden könnten, wenn die Nachfrage stärker gebündelt würde?

(Quelle: Prof. Birger Pridat/Witten - Herdecke)

...die durchschnittlichen Prozesskosten für die Beschaffung, unabhängig vom Bestellwert des georderten Materials, bei ca. 135 Euro liegen?

(Quelle: BME)

...der durchschnittliche Warenwert pro Bestellung zwischen 95,60Euro und 114,50Euro liegt?

(Quelle: BME)

...bei Einheiten der öffentlichen Verwaltung die Prozesskosten in extremen Fällen um 100 bis 200 % über den günstigsten Werten der Wirtschaft liegen?

(Quelle: BME, Outsourcing 1998)

...kommunale Einkaufsgemeinschaften zulässig sind?

Lesen Sie mehr. (Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Nov 2002)